Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zum steuerlichen Querverbund veröffentlicht (s. Urteil V R 43/21).
Danach soll eine Zusammenfassung von Tätigkeiten nur noch möglich sein, wenn die Zusammenfassungsvoraussetzungen zwischen allen Betrieben gewerblicher Art (BgA’s) vorliegen und nicht nur gegenüber einem bereits zusammengefassten BgA.
Die Entscheidung steht im Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 12. November 2009 und einer weit verbreiteten Veranlagungspraxis, die auch bei kommunalen Kapitalgesellschaften im Rahmen der sog. Spartenrechnung Anwendung findet (§ 8 Abs. 9 KStG).
Als Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, die sich auf die Kommunalwirtschaft spezialisiert hat, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um Sie in diesem GPP Blickpunkt über das Urteil und die zu erwartenden Konsequenzen zu informieren.
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