Innerhalb der vergangenen Monate wurden mehrere für die Kommunalwirtschaft hochrelevante BMF-Schreiben veröffentlicht, welche wir in diesem GPP-Blickpunkt thematisieren wollen. Ein BMF-Schreiben ist eine offizielle Anweisung des BMF (Bundesministerium der Finanzen), die klärt, wie Steuergesetze in der Praxis angewendet werden sollen.
Zunächst befassen wir uns mit dem BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025, das wichtige Weiterentwicklungen des steuerlichen Querverbunds enthält.
Im zweiten Schritt betrachten wir das BMF-Schreiben vom 31. März 2025, das eine grundlegende Kehrtwende in der Umsatzbesteuerung von selbstgenutztem Strom markiert. Netzbetreiber sollten prüfen, ob ihre aktuellen Abrechnungssysteme und EEG-Prozesse mit dieser "Kehrtwende" der Finanzverwaltung vereinbar sind.
Abschließend analysieren wir das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2026, das die umsatzsteuerliche Behandlung dauerdefizitärer Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse regelt.
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