Vor dem Hintergrund der Vielzahl der gesetzlichen Fristen für die Energiewirtschaft im Allgemeinen und denjenigen, die im StromPBG und EWPBG enthalten sind, im Speziellen, kann der Rechtsanwender schnell den Überblick verlieren.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich nun hinsichtlich einer praxisrelevanten Frist für Stromversorgungsunternehmen geäußert, nachdem eine bilaterale Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern ergebnislos blieb.
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