Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Rückstellungen für Kostenüberdeckungen zu bilden sind, beschäftigt Wasserversorgungsbetriebe seit Jahren – insbesondere dort, wo die Wasserversorgung privatrechtlich organisiert ist. Ein aktueller Beitrag des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) greift diese Fragestellung auf und ordnet sie handelsrechtlich ein.
Als auf die Kommunal- und Versorgungswirtschaft spezialisierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft möchten wir Ihnen die wesentlichen Aussagen praxisnah zusammenfassen und aufzeigen, was dies für Ihren Jahresabschluss bedeutet.
Jetzt den gesamten Beitrag lesen:
Der vollständige GPP-Blickpunkt steht auf dieser Seite als PDF-Datei zum Download bereit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!


