Wie in einer Pressemitteilung vom 14. April 2025 mitgeteilt, hat der Rat der Europäischen Union endgültig grünes Licht für die „Stop-the-Clock“-Regelung der Europäischen Kommission im Rahmen des sog. Omnibus-Verfahrens gegeben. Dieser Vorschlag sieht eine zeitliche Verschiebung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
Die „Stop-the-Clock“-Regelung ist Teil des ersten Omnibus-Paketes, das Ende Februar 2025 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde. Ziel der Regelung ist es, durch die Verschiebung der Berichtspflichten zu vermeiden, dass bestimmte Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 (sog. zweite Welle) oder 2026 (sog. dritte Welle) berichtspflichtig werden und anschließend von dieser Pflicht durch den weiteren Vorschlag der EU-Kommission (COM(2025)81) wieder befreit werden.
Im Rahmen dieses GPP-Blickpunktes möchten wir kurz auf die Hintergründe des Omnibus-Verfahrens eingehen, eine Übersicht über die beschlossene „Stop-the-Clock“-Regelung geben, mögliche weitere Änderungen vorstellen und abschließend einen Ausblick auf die eventuelle Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung geben.
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